Jetzt wieder Schweizer Gemüse!

Es spriesst und blüht – der Frühling ist da! Und das bedeutet Saisonstart für unser Schweizer Gemüse und Früchte. Statt Ware vom Ausland zu importieren, können wir nun wieder mehr und mehr auf das frische Schweizer Gemüse- und Früchtesortiment setzen. Was ist bei der Umstellung von Importware auf Schweizer Produkte zu beachten und warum gibt es im Frühling oftmals höhere Zollansätze auf Biogemüse? Roland Furrer, Produktemanager für Inlandgemüse und -früchte bei Bio Partner klärt uns auf:

12.04.2021 Susan van Osch

Leuchtend grüner Eichblattsalat, Spargeln, Bundzwiebeln, Erdbeeren und viele weitere Gemüse & Früchte wachsen auf unseren Feldern heran – die Salate und Bundzwiebeln haben jetzt schon Saison; Spargeln und Erdbeere lassen nicht mehr lange auf sich warten. Ein Muss, dass all diese köstlichen Schweizer Produkte in die Bioläden kommen.

Lokale Produzenten und die Planbarkeit
Wenn Schweizer Gemüse vorhanden ist, wechselt manch ein Bioladen bei der Beschaffung auf lokale Produzenten. Verständlich, denn welche Biokunden kaufen nicht gerne regional ein? In diesen Zeiten ist die Planung für uns überaus schwierig: Es kann passieren, dass wir plötzlich viel zu viel Ware haben, weil unsere Verkäufe zusammenbrechen. Es braucht dann eine sonderlich aufmerksame Kontrolle, denn die Frische steht und fällt mit gutem und planbarem Absatz. Wie im Laden, gilt auch in Seon die Maxime: Jeden Abend alles leerverkauft und am Morgen wieder voller frischer Ware.

Mehr Demeter-Ware
Für die bessere Planbarkeit beim Produzenten, nehmen wir mit manchen Landwirten eine Mengenplanung vor. Das heisst, dass wir dem Bauern die Abnahme eines bestimmten Volumens zusichern. Dies vor allem mit Demeter-Produzenten, weil wir besonders viel Wert auf mehr Demeter-Gemüse und -Früchte legen. In den letzten Jahren haben wir so mehr biodynamischen Lieferanten gewinnen können.

Roland, stimmt es, dass für Bioprodukte höhere Zollansätze erhoben werden?
«Wenn genügend in der Schweiz produzierte Ware verfügbar ist, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken, wird ein sogenannter Ausserkontingentszollansatz (AKZA) auf Importprodukte erhoben. Diese Verfügbarkeit wird über die Gesamtwarenmenge ermittelt – es wird nicht zwischen biologischer und konventioneller Ware unterschieden. Inländische Bioprodukte können aber oft erst später geerntet werden oder sind weniger lang verfügbar (bei Lagergemüse) und müssen dann importiert werden. Obwohl uns bei Bioprodukten in solchen Fällen keine Schweizer Alternative zur Verfügung steht, fällt der höhere Zollansatz auf Importware trotzdem an.», erklärt Roland Furrer. 

Danke für diesen Einblick in die Früchte- und Gemüsebeschaffung, Roland!

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